AHV21-Reform
65 Jahre später geht es um 65 Jahre für alle
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kro. Kurz zur Vorgeschichte, wie sie letzthin zu lesen war: Bei der Einführung der AHV im Jahr 1948 galt für beide Geschlechter das Rentenalter 65. 1957 wurde dann jedoch eine Korrektur vorgenommen: Das Rentenalter der Frau wurde auf 62 Jahre gesenkt. Die Frau, so war man damals der Ansicht, sei im Unterschied zum Mann zu schwach, um bis 65 Jahre zu arbeiten.
Exakt 65 Jahre später (was für ein Zufall), am Sonntag, 25. September 2022, kommt das Schweizer Volk auf diesen Entscheid zurück und hat einen wegweisenden Entscheid zu fällen: jenen über die finanzielle Stabilität der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge (AHV). Die Reform ist in zwei Vorlagen verpackt, die miteinander verknüpft sind: die Erhöhung der Einnahmen auf der einen und die Anpassungen der Leistungen auf der anderen Seite. Die Erhöhung der Einnahmen soll über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer gewährleistet werden (von 2,5 auf 2,6 Prozent beim reduzierten Steuersatz bzw. von 7,7 auf 8,1 Prozent beim Normalsatz). Bei den Anpassungen der Leistungen geht es um die Einführung eines einheitlichen Rentenalters – neu soll generell 65 Jahre gelten. Heisst: Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von heute 64 auf 65 Jahre erhöht. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 Jahren frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren.
Im Einklang mit den vier Dachverbänden der Schweizer Wirtschaft empfiehlt der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) aus einer Reihe von Gründen ein Ja an der Urne. Einer davon: «Wir haben einen Mangel an Arbeitskräften», sagt Pierre-Daniel Senn. Der Vizepräsident des AGVS und Mitglied im AGVS-Zentralvorstand ist der Überzeugung, dass das flexible Rentenalter auch dazu beiträgt, diesen Mangel zu beheben. Kommt dazu: «Wir kennen in unseren Berufen Situationen, die mit zunehmendem Alter in Bezug auf Stress und oder körperliche Aktivität manchmal belastend sind. Es ist wesentlich, von diesem Bezug auf ein festes Alter (64/65 Jahre) wegzukommen und je nach Gesundheitszustand zu einem flexiblen Ruhestand überzugehen. Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) weist darüber hinaus auf den Umstand hin, dass ein tieferes Rentenalter für Frauen nicht mehr zeitgerecht ist und der Tatsache «diametral der Tatsache widerspricht, dass die Lebenserwartung der Frauen um einige Jahre über jener der Männer liegt.» Pierre-Daniel Senn ergänzt, dass Frauen heute 34% der Beiträge bezahlen, aber 55% der Renten erhalten würden. «Wir müssen unbedingt aus diesem Diskurs über Ungleichheiten aussteigen, da er keinen Sinn macht.»
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