Gute Nachrichten: Besserer Rechtsschutz für Garagen

Motion Pfister

Gute Nachrichten: Besserer Rechtsschutz für Garagen


Dank der Motion von Gerhard Pfister (Die Mitte) gibt es bessere Rechtssicherheit für Werkstätten. Bildmontage: AGVS-Medien

30. November 2023 agvs-upsa.ch – Die bisher geltende KFZ-Bekanntmachung wird per 1. Januar 2024 in eine bundesrätliche Verordnung überführt. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet. Sascha Rhyner

Der Bundesrat will wettbewerbsschädliche Abreden und eine Abschottung des schweizerischen Automobilmarkts verhindern. Deshalb hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom Mittwoch, 29. November 2023, die Verordnung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Verordnung, KFZV) verabschiedet. Diese wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Ankündigung dafür war bereits Mitte Jahr erfolgt.

Die geltende KFZ-Bekanntmachung bezweckt, wettbewerbsschädliche Abreden und eine Abschottung des schweizerischen Automobilmarktes zu verhindern. Sie zeigt den betroffenen Unternehmen transparent auf, welche Formen von Wettbewerbsabreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen (Unternehmen, die nicht zueinander im Wettbewerb stehen, wie bspw. ein Hersteller und ein Händler) im Automobilmarkt als qualitativ schwerwiegende Wettbewerbsbeeinträchtigungen angesehen werden. Die KFZ-Bekanntmachung läuft jedoch Ende Jahr aus und hätte erneuert werden müssen.

Die KFZ-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Weko) besteht seit 2002. Sie gibt Garagisten, Zulieferern und anderen Marktteilnehmern unter anderem die Möglichkeit, mehrere Automarken anzubieten, Ersatzteile eigenständig zu wählen und technische Dienstleistungen losgelöst vom Vertrieb von Neuwagen frei zu erbringen. Allerdings konnte die Weko die KFZ-Bekanntmachung bisher mangels Ressourcen nicht durchsetzen und verwies Anzeigen an das jeweils zuständige Zivilgericht. Hier stellte sich das Problem, dass die KFZ-Bekanntmachung rechtlich nicht bindend war.

Rechtlich bindende Regeln
Dies ändert sich nun mit der Überführung in eine Verordnung, wie es Mitte-Präsident Gerhard Pfister in seiner 2018 eingereichten Motion «Effektiver Vollzug des Kartellgesetzes beim Kraftfahrzeughandel» gefordert hatte. Diese wurde vom Parlament im März 2022 an die Landesregierung überwiesen. Rechtzeitig mit dem Auslaufen der aktuellen KFZ-Bekanntmachung wird nun die neue KFZ-Verordnung in Kraft gesetzt. Bis Ende 2023 will die WEKO zudem Erläuterungen zur KFZ-Verordnung erlassen. Dazu hat der Bundesrat am 29. November 2023 die Regeln der geltenden KFZ-Bekanntmachung ohne wesentliche inhaltliche Änderungen in eine KFZ-Verordnung überführt. Mit der neuen KFZ-Verordnung sind Gerichte und Behörden verpflichtet, die Regeln anzuwenden und somit einen besseren Rechtsschutz zu gewährleisten.

Der AGVS begrüsst den Erlass der KFZ-Verordnung und die Umsetzung des Willens des Schweizer Parlaments. Er unterstützte die Motion Pfister zusammen mit den Partnerverbänden Verband Freier Autohandel Schweiz (VFAS), Carrosserie Suisse, Swiss Automotive Aftermarket (SAA), Verband der Schweizerischen Schmierstoffindustrie (VSS), Branchenverband des Schweizer Fachhandels für Zweiradfahrzeuge 2radSchweiz, Automobil Club der Schweiz (ACS) sowie den Gewerkschaften Syna und Unia.
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