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Härtefallprogramme

Härtefallprogramme: Was gilt in welchem Kanton?

28. Januar agvs-upsa.ch – Der Bund lässt den Kantonen viel Freiheiten im Umgang mit den Massnahmen zur Abfederung von wirtschaftlichen Schäden durch die Corona-Pandemie. In der Übersicht des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv sehen Sie, was in Ihrem Kanton gilt und bis wann Sie Ihre Gesuche um Unterstützung einreichen müssen.
 

sco. Die Palette an möglichen Massnahmen ist lang: A-fonds-perdu-Beiträge, Darlehen, Solidarbürgschaften... Jeder Kanton bestimmt selbst, in welcher Form und in welchem Umfang in ihrer Existenz gefährdete Unternehmen unterstützt werden.
 
Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) hat gemeinsam mit der Konferenz der Kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren eine Übersicht erstellt, was in welchem Kanton gilt. Nicht alle Fragen konnten dabei beantwortet werden – so ist beispielsweise nach wie vor unklar, ob Härtefallgelder auch für den Fall von Teilschliessungen durch den Bund beantragt werden können.
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Gewerbeverband in Ihrem Kanton oder direkt an die kantonale Volkswirtschaftsdirektion.
 
Hier finden Sie das Dokument «Coronavirus: Kantonale Härtefallprogramme sowie weitere Massnahmen in den Kantonen zur Stützung der Wirtschaft» (Stand 24. Januar 2021).

Bitte beachten Sie, dass das Dokument eine Momentaufnahme ist und die kantonalen Regelungen jederzeit ändern können. Im Zweifelsfall konsultieren Sie die Website Ihrer AGVS-Sektion oder rufen Sie das Sekretariat Ihrer Sektion an.

 
 
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